1. Bei Eingehen des Mietvertrages erklärt sich der Mieter gleichzeitig damit einverstanden auch die darunterstehenden Mietbedingungen zu akzeptieren, welche automatisch ein Teil des Mietvertrages sind.
2. Dieser Preis ist exklusive des darunterstehenden Verbrauchs an:
Wasser
Elektrizität
Endreinigung
3. Schlüsselauslieferungs- und Abgabestelle Wird separat zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgesprochen.
4. Anreise und Abreise Anreise- und Abreisetag : Samstag Zeitpunkt für die Anreise ( Lokalzeit ) 15.00 Zeitpunkt für die Abreise ( Lokalzeit ) 10.00
5. Reinigung. Der Mieter hat das Ferienhaus sauber zu halten und das Ferienhaus bei Abreise in einem ordentlichen Zustand zu übergeben. Alles wird wieder eingeräumt, die Spülmaschine geleert und der Müll entsorgt. Der zusätzliche Kauf des Reinigungsservice ist obligatorisch.
6. Bindende Vereinbarungen zwischen dem Mieter und dem Vermieter gehen über E-mail
7. Versicherungen, die im Mietpreis enthalten ist Fritidshus bygning, runa.dk
8. Zahlungsbedingungen 50 % des Mietpreises sind spätestens 10 Tage nach Erhalt des Mietvertrages einzubezahlen. Den Restbetrag 30 Tage vor der Anreise. Wird die 1. Rate nicht rechtzeitig überwiesen, wird der Mietvertrag automatisch vom Vermieter annulliert.
9. Depositum Zusammen mit der 1. Mietrate, wird - als Zusatz - ein Depositum von DKK 2.000 pr. Woche. Das Depositum wird von dem Vermieter spätestens 10 Tage nach Abreisedatum und nach Abzug eventuellem Verbrauchs zurückbezahlt.
10. Bezahlungsabwicklung Geldüberweisungen zum Bankkonto des Vermieters: IBAN no.: DK7453600000335230. SWIFT-adresse/BIC: ALBADKKK. (Address: Arbejdernes Landsbank, 4000 Roskilde, Dänemark, Tlf. +45 3848 3060). Alle Bankgebühren trägt der Mieter.
11. Abbestellung Bei Abbestellung, mehr als 30 Tage vor Anreisedatum, wird eine Gebühr von 20 % des gesamten Mietbetrages fällig. Bei Abbestellung zwischen 10 und 30 Tage vor Anreisedatum, werden 50 % des Gesamtmietbetrages fällig. Bei Abbestellung mit weniger als 10 Tage vor Anreisedatum, ist der volle Mietbetrag zu bezahlen.
12. Erstattung Der Mieter ist vollständig für das gesamte Feriengebäude (innerhalb + ausserhalb, + Inventar) verantwortlich und ist dazu verpflichtet für alle selbstverursachten Schäden, die während seines Aufenthaltes in und am Feriengebäude oder an dessen Inventar entstehen, zu haften. Sollten während des Aufenthaltes Schäden in oder am Feriengebäude oder an dessen Inventar entstehen, so ist der Mieter dazu verpflichtet, umgehend den Vermieter darüber zu unterrichten.
13. Höhere Gewalt Wird das Mietverhältnis durch höhere Gewalt ( Naturkatastrophe, Streik, Kriegshandlungen, Unruhen oder ähnliches ) gestört, so ist der Vermieter für einen Abbruch oder ein Nichtzustandekommen des Aufenthaltes nicht haftbar.
14. Mängel, Versäumnisse und Reklamationen Reklamationen, Mängel oder Versäumnisse am Feriengebäude müssen umgehend dem Vermieter mitgeteilt werden, der sich in diesem Falle umgehend darum bemühen wird, den Grund Ihrer Reklamation zu beseitigen. Der Mieter kann dies jedoch nicht im Falle unvorhersehbaren Störungen, Beschädigungen oder Ausfällen verlangen. Das Gleiche gilt bei Rohrinstallationen, sanitären Verhältnissen, u. ä.
15. Der Mieter bringt folgendes selbst mit Der Mieter bringt selbst Bettbezüge (Bettlaken, Decken- und Kopfkissenbezüge), Geschirrtücher, Tischdecken, Wischtücher, Hand- Badetücher und Reinigungsmittel mit.
16. Diverses Das Haus darf max. von der Anzahl Personen bewohnt werden, die die Bettenanzahl angibt. Auf dem Grundstück dürfen weder Zelte noch Wohnwägen aufgestellt werden, es sei den Sie haben eine andere Abmachung mit dem Vermieter getroffen.